Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die KFZ-Sachverständige Auerswald unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die GTÜ-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden. Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
Leitern und Tritte
Flüssigkeitsstrahler
Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
Rollenprüfstände
Flüssiggasanlagen
Verdichter
Winden-, Hub- und Zuggeräte
Lastaufnahmemittel
Arbeitsplatzlüftung
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Falls Sie Fragen zu dem Thema haben oder ein konkretes Angebot erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Ing. Konrad Auerswald.
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