07391 72172
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Unfallschaden-Gutachten

Die qualifizierten Sachverständigen vom Sachverständigenbüro Auerswald in Ehingen, sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet sie, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen sind hier außen vor, der Sachverständige listet Ihren Gesamtanspruch (Kfz.) gegenüber der Versicherung auf.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden, wie alle Umgebungskosten beziffert.

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters
  • das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts im Fachbereich Verkehr 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
    (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben)

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Sie haben ein Recht auf uns.
 
Im Kaskoschaden berücksichtigt der KFZ- Sachverständige die vertraglichen Vorgaben.

Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:

  • aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online
  • Datenübertragung zum Auftraggeber (Rechtsanwalt, Anspruchsteller usw.)

Qualifiziertes Schadengutachten für Kraftfahrzeuge erhalten Sie durch die geprüften und anerkannten Kfz-Sachverständigen vom Ingenieurbüro Auerswald, Vertragspartner der GTÜ und BVSK.

Die zehn wichtigsten Punkte nach einen unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)