07391 72172

§19(2) i.V.m. §21 StVZO „Einzelabnahme“   

(im Verkehr befindliche Fahrzeuge)

– Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach technischer Änderung
– Alle Fahrzeugklassen (M, N, O, T, L…usw.)
– Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis