07391 72172

§19(2) i.V.m. §21 StVZO „Einzelabnahme“   

(im Verkehr befindliche Fahrzeuge)

– Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach technischer Änderung
– Alle Fahrzeugklassen (M, N, O, T, L…usw.)
– Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis

Sehr geehrte Kundschaft,

Fahrzeuguntersuchungen werden nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.
Vereinbaren Sie bitte unter 07391 72172 Ihren persönlichen Termin.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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