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Oldtimer-Gutachten gemäß §23 StVZO

 
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
 
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
 
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß §29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des
Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen:
Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
 
Die GTÜ-Sachvertändige sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in §23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit. Wenn Sie Fragen zu „Ihrem Oldtimer“ haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kfz-Sachvertändigen Auerswald in 89584 Ehingen, Tel. 07391- 72172.