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Abgasuntersuchung

Die AU-Plakette entfällt seit dem 1. Januar 2010. Die Abgasuntersuchung wurde in Hauptuntersuchung integriert, nur noch eine Plakette am Fahrzeug. Die Abgasuntersuchung (AU) an Fahrzeugen hat durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wurde in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Die Untersuchung als Bestandteil der HU darf wie bisher auch, von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ durchgeführt werden. Bei der Hauptuntersuchung führt der Prüfingenieur auch die Untersuchung der Abgase durch, es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt. Die Untersuchung der Abgase darf maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein. Für den Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU- Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.